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www.Elterngeld-Optimierer.de

Bis zu mehrere tausend Euro mehr Elterngeld — wenn ihr rechtzeitig die Steuerklasse wechselt.

Fünf Angaben, zwei Minuten. Der Rechner sagt euch, ob und wie viel bei euch drin ist — und genauso ehrlich, wenn nichts.

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  • ✓ Daten bleiben im Browser

Wann kommt das Kind?

Vom Termin hängen alle Fristen ab.

Person A — nimmt die meiste Elternzeit

In der Regel die Mutter, weil nur sie Mutterschaftsgeld erhält.

Person B — die Partnerin oder der Partner

Wie wollt ihr die Elternzeit aufteilen?

Ein Vorschlag zum Antippen — oder unter „Feinjustierung“ Monat für Monat selbst.

A BasisB BasisMutterschaftsgeld wird angerechnet

Eure Zahlen bleiben in eurem Browser. Es gibt keinen Server, der rechnet, und keine Datenbank, die speichert. Alles läuft lokal auf eurem Gerät.

So viel mehr wäre drin

+1.940 €

durch Person A in Klasse III — über die gesamte Bezugszeit, nach Abzug der Steuernachzahlung

Mehr Elterngeld

+1.212 €

entspricht ≈ +178 € pro Monat

Mehr Mutterschaftsgeld

+895 €

entspricht ≈ +274 € pro Monat

Mehr Elterngeld
+1.212 €
Mehr Mutterschaftsgeld
+895 €
Steuernachzahlung im Folgejahr
-167 €

Progressionsvorbehalt — dafür solltet ihr eine Rücklage bilden.

Euer Vorteil unter dem Strich
+1.940 €

Genauigkeit: grob

Der absolute Netto-Betrag kann ein bis zwei Prozent danebenliegen. Die Differenz zwischen zwei Steuerklassen — also genau die Zahl oben — ist deutlich belastbarer, weil sich die unbekannten Größen in beiden Szenarien herauskürzen. Genauer wird es mit: Zu versteuerndes Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid — entscheidet über den Anspruch dem Grunde nach · Zusatzbeitrag der Krankenkasse von Person A · Zusatzbeitrag der Krankenkasse von Person B · Voraussichtlicher Entbindungstermin.

Rechnung ohne konkreten Termin

Wir rechnen mit einem angenommenen Entbindungstermin in 12 Monaten. Sobald ihr einen Termin habt, tragt ihn ein — dann werden die Fristen konkret.

Wusstet ihr, dass …

… das Elterngeld zwölf Monate zurückschaut?

Maßgeblich sind die zwölf Kalendermonate vor der Geburt — genauer gesagt vor dem Mutterschutz. Wer die Steuerklasse ändert, muss das früh genug tun: sie muss in mindestens sieben dieser Monate gegolten haben.

§ 2b, § 2c BEEG

… das Mutterschaftsgeld nur drei Monate zurückschaut?

Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach dem Netto der letzten drei abgerechneten Monate. Deshalb gibt es zwei völlig verschiedene Fristen — und wer für das eine zu spät ist, kann für das andere noch profitieren.

§ 20 MuSchG

… das fehlende Netto zurückkommt?

Ein Steuerklassenwechsel verschiebt nur, wer wie viel Lohnsteuer vorauszahlt. Über die Steuererklärung gleicht sich das aus. Das zusätzliche Elterngeld dagegen dürft ihr behalten.

§ 46 EStG

… es bei 1.800 € Schluss ist?

Basiselterngeld ist gedeckelt. Wer diese Grenze schon erreicht, gewinnt durch einen Wechsel beim Elterngeld nichts mehr — beim Mutterschaftsgeld unter Umständen trotzdem.

§ 2 Abs. 1 BEEG

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